Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Buchung

  1. Der schriftliche, aus Zeitgründen auch mündliche Antrag ist ein verbindliches Angebot zur Auslösung der Reservierung und Buchung eines Ferienhauses/ einer Ferienwohnung/ Campingstandplatzes.
  2. Der Gastaufnahmeantrag ist abgeschlossen, sobald das FEHA/ die FEWO/ der Standplatz bestellt und (schriftlich oder mündlich) zugesagt worden ist und die Anzahlung eingegangen ist.
  3. Erfolgt die Anreise am Anreisetag nicht und ist eine spätere Anreise nicht vereinbart, behält der Vermieter das Recht vor, bestellte FEHA/ FEWO/ Standplätze ab dem folgenden Tag weiter zu vergeben.
  4. Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten FEHA, FEWO, Standplatzes. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist die Vermieterin verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.
  5. Die Entgelte für FEHA, FEWO, Campingstandplätze sind im Voraus zu entrichten. Mit Reservierungszugang wird eine Anzahlung von 30 % fällig. Der Restbetrag wird 10 Tage vor Anreise fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht es dem Vermieter zu, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten.
  6. Die Anzahl der mitreisenden Personen (Erwachsene, Kinder) ist bei der Buchung anzugeben. Bei Buchung mehrerer FEHA, FEWO, Standplätze sind alle mitreisenden Personen mit Namen, Anschriften und Geburtsdaten zu benennen. Der Auftraggeber haftet für die sich aus der Buchung ergebenen Pflichten.

2. Rücktritt

  1. Bei Rücktritt und Umbuchung des Auftrages bis 21.Tage vor Anreise wird je Mietobjekt eine Bearbeitungspauschale von 10% des Mietpreises-mindestens jedoch 25 € je FEHA, FEWO / 15,00€ je Standplatz erhoben.
  2. Die Pauschale entfällt, wenn sich der Gesamtauftragswert erhöht.
    Die Rücktrittspauschale beträgt:

    FEHA;FEWO / Stellplatz
    ab 20. Tag bis 10. Tag vor Mietbeginn 30 % / 30 %
    ab 9. Tag bis 7 Tag vor Mietbeginn 50 % / 30 %
    ab 6. Tag bis 3. Tag vor Mietbeginn 80 % / 50 %
    am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 90 % / 90 %
    des Mietpreises.

  3. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform.
  4. Der Vermieter kann in folgenden Fällen von der Mietvereinbarung zurücktreten:

    - wenn der Auftraggeber die Anzahlungsfrist lt.  Rechnungstext (außer bei kurzfristigen Buchungen) nicht einhält.
    - wenn der Auftraggeber die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig stört oder, wenn er sich so verhält, dass die sofortige Aufhebung der Reservierung gerechtfertigt ist.
    In diesen Fällen kann eine Rücktrittspauschale gemäß Punkt 2a) erhoben werden.

  5. Bei Rücktritt des Auftragsgebers durch einen Krankheitsfall wird je Mietobjekt eine Rücktrittspauschale von 30 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise aus o. g. Grund erfolgt eine teilweise Rückerstattung (70 %) für nicht in Anspruch genommene Leistungen (als Stichtag gilt die Mitteilung an die Rezeption). Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.
  6. Bei Todesfall des Auftraggebers bzw. Angehörige ersten Grades kann von der Mietvereinbarung zurückgetreten werden. Eine schriftliche Bescheinigung ist erforderlich.

3. Kaution

Für alle Mietunterkünfte ist vorab eine Kaution in Höhe von 100,00 € zu leisten. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer, schadenfreier Nutzung ohne Abzug innerhalb 3 Tagen nach Abreise zurücküberwiesen. Bei nicht ausreichendem Reinigungszustand, Schäden und fehlendem Inventar kann der Vermieter die Kaution bzw. Teile davon einbehalten oder darüber hinaus eine Nachberechnung erstellen.

4. Kündigung

Kommt es bei der Durchführung der Mietvereinbarung  infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt zu erheblichen Gefährdungen oder Beeinträchtigungen, so kann der Vermieter die Vereinbarung kündigen. Bei der Kündigung ist der Vermieter befugt, für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen
  1. Es wird nicht für Schäden, die durch an der Vereinbarung nicht mitwirkende Dritte verursacht werden gehaftet.

5. Abhilfe

Der Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen (Mängel) alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. Er ist weiterhin verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

6. Schadenersatz

Sofern der Vermieter eine Leistungsminderung im Zusammenhang mit der Mietvereinbarung zu vertreten hat, kann der Gast Abhilfe bzw. in schweren Fällen Schadenersatz verlangen.

  1. Der Gast hat die Pflicht, aufgetretene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche wegen Nichterbringung von Mietleistungen können innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht werden.
  2. Die Haftung ist auf den 3fachen Vertragspreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde.
  3. Jedes Mietobjekt enthält eine Inventarliste. Der Auftraggeber hat unmittelbar nach der Anreise die Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden in der Rezeption anzuzeigen.
  4. Werden nach der Abreise Fehlbestände, Beschädigungen oder eine übermäßige Verschmutzung festgestellt, so ist der Mieter dem Vermieter dafür schadenersatzpflichtig.

7. Sonstiges

  1. Das FEHA/die FEWO/ der Campingstandplatz kann am Anreisetag

    - in der Vor- und Nachsaison von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    - in der Hochsaison von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    belegt werden. Eine spätere Anreise ist nur nach telefonischer Rücksprache möglich. Ist die Anreise bis 17.00/19.00 Uhr nicht erfolgt und wird der Platzbetreiber über die Verspätung nicht informiert, kann das Objekt vergeben werden.

    Am Abreisetag sind die Ferienunterkünfte bis 10:00 Uhr, der Campingplatz bis 12:00 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter Abreise erfolgt eine Nachberechnung in Höhe des Übernachtungspreises.

    Schadensersatzleistung wegen Nichtabreise behält sich der Vermieter vor.

  2. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  3. Das Mindestalter für die Buchung/Nutzung eines Ferienhauses beträgt 18 / im Campingbereich 16 Jahre. Bis zu diesem Alter darf nur in Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener übernachtet werden.
  4. Bei Anreise besteht für jeden Gast die Pflicht, sich über die Campingplatzordnung zu informieren.
  5. Die Nutzung des FEHA/FEWO/Campingstandplatzes ist nur für die vertraglich vereinbarte Personenzahl gestattet Eine Überschreitung der maximal möglichen Personenzahl/Ferienhaus (Angaben lt. Preisliste) kann eine sofortige Kündigung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen.
  6. Pro Campingstandplatz darf nur eine Campingeinrichtung aufgestellt werden.
  7. Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen, die Hausordnung, die Campingplatzverordnung oder weitere gültige Verordnungen, kann eine sofortige Kündigung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen.
  8. Fundsachen werden nur kostenpflichtig zugesandt.

8. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen

Sollten einzelne Geschäftsbedingungen unwirksam sein  oder werden, berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen  nicht.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Neuruppin

Stand 2024